Der Fall Alexander K.: Vom Maschsee-Mord zum neuen Gewaltprozess in Düsseldorf

Aktualisiert: 07.10.2026 | 18:20 Uhr

Erste Ausgabe Veröffentlicht: 15.09.2026 | 20:55 Uhr

Autor: TALNEWS | Leon Wagemann

Prozess Gericht: Amts- und Landgericht Düsseldorf

Redaktionell geprüft: JA

Hinweis: Es gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Alle hier aufgeführten Punkte basieren auf laufenden Ermittlungen und öffentlich zugänglichen Informationen, sowie aus den Prozessen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung ist Alexander K. als unschuldig zu betrachten.

Prozesstag 3: Alexander K. vor dem Land- und Amtsgericht Düsseldorf (07.10.2026, 09:40 – ca. 11:45 Uhr)

Vorwort: Am heutigen Verhandlungstag wurden drei Beamte der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf als Zeugen vernommen. Alle drei Beamten sind in der Bundespolizeidirektion am Düsseldorfer Hauptbahnhof stationiert. Ebenfalls wurde eine weitere Beamtin der Landespolizei als Zeugin vernommen. Zeuge eins und Zeuge zwei wurden von der Richterin belehrt.

  • 09:45 Uhr: Erster Zeuge Robin W. (37) wird vernommen. Dieser erzählt, dass die im Dienst befindlichen Polizeibeamten (darunter auch er) von der Leitstelle am 11.01.2026 gegen 10:23 Uhr alarmiert wurden. Es befinde sich eine zur Fahndung ausgeschriebene Person, eine vorbestrafte, möglicherweise bewaffnete männliche Person in der S6. Die S6 befinde sich auf dem Weg in die Einfahrt des Düsseldorfer Hauptbahnhofs und solle gesucht werden wegen einer möglichen u.a. gefährlichen Körperverletzung. Der Bundespolizist sagte aus, dass sich zwei Streifen mit jeweils drei Beamten unverzüglich auf das besagte Gleis begeben haben, auf dem die S6 einfährt. Sie informierten nach Einfahrt des Zuges umgehend den Triebfahrzeugführer, dass dieser so lange nicht weiterfahren soll, bis die zur Fahndung ausgeschriebene, vorbestrafte, männliche, wohlmöglich bewaffnete Person identifiziert sei. Er erzählte ebenfalls, dass die sechs Beamten sich in zwei Teams aufgeteilt haben: Drei Beamte sind von hinten durch den Zug gelaufen und drei Beamte sind von vorne in die S6 eingestiegen.

  • 10:05 Uhr: Die Teams hatten vorher von der Leitstelle ein bereits aktenkundiges Bild des möglichen Täters erhalten. Nach nicht langem Suchen wurden die Beamten, die in dem vorderen Zugabteil eingestiegen sind, auf eine männliche Person aufmerksam, die so aussehen könnte, und baten den mit einem Koffer und zwei Taschen bepackten Angeklagten, aus dem Zug auszusteigen und mit auf die Wache zu kommen. Am Gleis wurde der Angeklagte Alexander K. nach seinen Personalien gefragt; dieser gab an, dass er Alexander K. sei, und übergab seinen Ausweis. Nach zweifelfreier Erkenntnis wurde der Angeklagte von der Bundespolizei vorläufig festgenommen. Ihm wurde kurz und knapp erklärt, warum er mit auf die Wache kommen müsse, er aber weitere Informationen auf der Bundespolizeiwache erhalte. Der Zeuge erläutert, dass er wahrgenommen hat, dass der Angeklagte eine verschwommene Sprache hatte, als sie sich auf dem Weg zur Wache befanden. Er vermutete, dass der Angeklagte Alkohol konsumiert haben könnte, da der Angeklagte auch viel geredet haben soll. Ebenfalls sagte der Zeuge aus, dass der Angeklagte keinen Widerstand gegen diese polizeilichen Maßnahmen geleistet hat; er soll sogar gegenüber den Beamten geäußert haben, dass er diverse Waffen in seinem Gepäck habe. Der Zeuge Robin W. erläuterte, dass bei der Durchsuchung seines Gepäcks in der Zelle diverse Waffen sowie waffenähnliche Gegenstände sichergestellt werden konnten, darunter zwei Metallspieße, Klingen, mehrere Messer, eine größere Pfefferspraydose, zwei Krallen sowie Cuttermesser. Diese wurden dem Zeugen auch als Bilder noch einmal vorgelegt. Der Angeklagte wurde nicht vom Zeugen Robin W. durchsucht, und er konnte keine Angabe machen, wer von seinen Kollegen dem Angeklagten seine Belehrung ausgesprochen hat und auch nicht wann. Er sagte nur, dass dies immer einer aus dem Team übernimmt, er sei es nicht gewesen. Der Zeuge konnte bestätigen, dass der Angeklagte auf der Wache der Bundespolizei nicht auf Drogen- oder Alkoholkonsum überprüft wurde; es wurde auch kein Arzt hinzugezogen. Der Zeuge gab wieder, dass der Angeklagte auf ihn einen ruhigen und entspannten Eindruck gemacht haben soll.


  • 10:20 Uhr: Der Verteidiger des Angeklagten Alexander K. fragt den Zeugen Robin W. genauer nach den Merkmalen von Drogen, denn Polizeibeamte werden im Laufe der Dienstjahre sensibilisiert und entwickeln für Drogenmerkmale ein gutes Gespür. Ob der Zeuge ein solches Gespür hatte, dass sein Mandant unter Drogen stand, wurde von ihm verneint; er sagte aber, dass er denke, sein Mandant könnte wegen der verschwommenen Sprache unter Alkohol gestanden haben. Der Verteidiger fragte ebenfalls noch, ob der Zeuge bestätigen kann, dass sein Mandant müde gewirkt haben könnte. Dies konnte der Zeuge nicht bestätigen. Dazu fragte der Verteidiger noch, ob er wüsste, wer den Angeklagten belehrt hat; dies konnte der Zeuge nicht wiedergeben. Der Zeuge sagte, dass er zur Bundespolizeiwache von der Landespolizei abgeholt wurde, und ob er dort eine Belehrung bekommen hat, konnte er nicht sagen.


  • 10:35 Uhr: Der Angeklagte Alexander K. stellt die Frage an den Zeugen, ob er sich daran erinnern kann, dass er in der Bahn geschlafen habe und die Beamten gefragt hat, wo er sei. Dies konnte der Zeuge nicht bestätigen.


  • 10:40 Uhr: Zweiter Zeuge Markus W. (38) wird vernommen. Dieser erläutert dem Gericht, dass er sich daran erinnern kann, dass sie mit drei Streifen auf dem Weg zum Gleis waren (drei Beamte in einer Streife). Nachdem der Zeuge Markus W. das Geschehen erläutert hat, gab er an, dass der Angeklagte sich darüber aufregte, dass er wieder „geswatted“ wurde; dies soll in der Vergangenheit öfters vorgekommen sein, denn er sei ja schließlich eine berühmte Person auf TikTok, so der Angeklagte zum Zeugen. Der Angeklagte wurde auf der Wache durchsucht; dabei wurden in der Jacke zwei Spieße und ein Schlüssel gefunden. Auch das Gepäck wurde durchsucht; dort fanden die Beamten verschiedene Messer und Waffengegenstände (Auflistung wie in der Aussage des ersten Zeugen). Die Kriminalpolizei wurde informiert, und die Landespolizei hat den Angeklagten von der Wache abgeholt. 


  • 10:55 Uhr: Der Zeuge Markus W. sagte aus, dass er nicht bestätigen kann, dass bei dem Angeklagten auf der Bundespolizeiwache ein Drogen- oder Alkoholtest gemacht wurde; er denkt, dass dies durch die Landespolizei erfolgt sein kann. Auch er nahm die verschwommene und lallende Sprache des Angeklagten wahr, diese sei aber nicht so stark gewesen.


  • 11:00 Uhr: Der Gutachter des Angeklagten stellt dem zweiten Zeugen die Frage, ob er bestätigen kann, dass der Angeklagte sich selbstständig entkleidet hat und ob er beim Entkleiden den Angeklagten schwankend wahrgenommen hat. Der Zeuge antwortet mit: Der Angeklagte hat sich selbstständig und ohne Hilfestellung entkleidet und hat auch nicht geschwankt.


  • 11:05 Uhr: Der dritte Zeuge Marvin K. (30) wird von der Richterin belehrt. Er erläutert, dass sich während des Einsatzes fünf Beamte auf den Weg zum Gleis gemacht haben. Als die S-Bahn am Gleis eingefahren ist, sei der Angeklagte aus dem Zug ausgestiegen, und seine Personalien wurden von den Beamten abgeglichen. Die Richterin fragt mehrmals nach, doch der Zeuge antwortet nicht immer auf die Frage. Der Zeuge gibt wieder, dass er den Angeklagten auf der Wache durchsucht hat und auch seinen großen Koffer sowie seine zwei Reisetaschen. Dabei fanden sie mehrere Messer und waffenähnliche Gegenstände (siehe Auflistung in der Aussage vom ersten Zeugen). Der Angeklagte konnte sich allein entkleiden; am Körper befanden sich laut dem dritten Zeugen keine Gegenstände. Auch dieser konnte sich nicht daran erinnern, wer den Angeklagten belehrt hat, er war es nicht.


  • 11:15 Uhr: Der Verteidiger fragt den dritten Zeugen, ob er das Gefühl hatte, dass sein Mandant unter Drogen gestanden haben könnte. Der Zeuge antwortet, dass der Angeklagte erzählte, während er zur Wache abgeführt wurde, dass er in einem Methadonprogramm sei; er empfand den Angeklagten, als ruhig und er sei stark am Schwitzen gewesen.


  • Kurze 10-minütige Pause: Beim Rausgehen aus dem Saal gab es ein kurzes Gespräch mit dem Angehörigen eines früheren Opfers. Dieser äußerte die persönliche Empfindung, dass die Polizei an jenem Tag einen Job hatte, den sie aus seiner Sicht nicht richtig ausgeführt habe.


  • 11:20 Uhr: Die Verhandlung wird fortgesetzt. Die vierte Zeugin Isabel L. wird von der Richterin belehrt; sie ist Gruppenführerin bei der Landespolizei in Düsseldorf. Die Leitstelle habe einen Notruf erhalten, dass es sich um etwas Ernstes handele; dieser sei an die Zeugin weitergeleitet worden, um den genauen Sachverhalt zu erfragen. Wer den Notruf abgesetzt habe, konnte sie nicht sagen. Sie bekam dann kurz nach dem Notruf einen Einsatz zugewiesen von der Leitstelle: Zwei Funkwagen seien zu einem Parkplatz in der Nähe der Wohnung der Geschädigten gerufen worden. Die Geschädigte war in Beisein eines Bekannten auf dem Parkplatz angekommen – im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich hierbei um ihren früheren Ex-Freund handelte, dem sie sich anvertraut hatte. Auf dem Parkplatz habe die Geschädigte den Vorgang der besagten Straftaten schildern lassen und kurz erzählt, dass sie von dem Angeklagten mit einer Säge an der Hand verletzt worden sei, dies sei aber schon etwas her. Die Lichtverhältnisse auf dem Parkplatz waren nicht so gut, sodass die Beamten die Wunde nicht näher in Augenschein nehmen konnten. Die Gruppenführerin und die anderen Beamten haben sich abgesprochen, wie sie weiter verfahren, und entschieden sich, die Wohnung zu durchsuchen. Sie forderten eine Hundestaffel an, während sie zur Wohnadresse fuhren. Die Funkwagenbesatzung hat den Keller und den Dachboden daraufhin durchsucht, ob sich der Angeklagte dort aufhielt; der Angeklagte konnte jedoch nicht angetroffen werden. Die Geschädigte hatte den Ernst der Lage klargemacht und geäußert, dass sich verschiedene Waffen in der Wohnung befinden. Die Geschädigte hatte selbst ein Messer in ihrer Handtasche, was sie in ihrer Wohnung gefunden hatte. Sie sagte den Beamten vor Ort, dass sie glaube, der Angeklagte habe diese möglicherweise absichtlich vor ihr versteckt. Die Hundeführer und Beamten haben mit dem Wohnungsschlüssel der Geschädigten die Wohnung geöffnet und diese nach dem gesuchten Angeklagten sowie nach den Waffen durchsucht. Die Zeugin erläutert, dass sie den Angeklagten auch in der Wohnung nicht angetroffen haben, nur einige Waffen. In der Wohnung wurde die Wunde der Geschädigten fotografiert; wer dieses Bild, das der Zeugin gezeigt wird, angefertigt habe, könne sie nicht sagen. Die Wunde auf dem Bild konnte die Zeugin jedoch einwandfrei, als die der Geschädigten erkennen, da sie das Tattoo als dasjenige der Geschädigten wiedererkannte.


  • 11:35 Uhr: Während der Befragung ist zu erkennen, dass die Zeugin sichtlich nervös mit der Situation umgeht, denn sie ist sehr unruhig und bewegt sich viel auf dem Stuhl. Die Zeugin erwähnt, dass sie die Geschädigte als ängstlich wahrgenommen hat, weshalb die Zeugin die Geschädigte umarmt hat. Die Richterin fragt die Zeugin, ob sie den ganzen Körper der Geschädigten gesehen hat und ob sie noch weitere Wunden oder Hämatome feststellen konnte. Dies wurde verneint; sie habe den ganzen Körper nicht ohne Kleidung gesehen. Es sei so, dass die Beamten angehalten sind, jede Verletzung genau zu dokumentieren; wer Bilder von der Geschädigten gemacht hat und ob welche gemacht wurden, konnte die Zeugin nicht sagen, denn sie ist als Gruppenführerin nach der Durchsuchung der Wohnräume der Geschädigten wieder zur Wache gefahren. Im Anschluss hat der Angeklagte noch Fragen an die Zeugin gestellt.


  • 11:45 Uhr (ca.): Die Richterin schließt den heutigen Verhandlungstag. Es wurde noch zu Protokoll gegeben, dass zwei Polizeibeamte nicht zur Verhandlung erschienen sind; diese werden in der nächsten Sitzung erneut geladen. Nach der Verhandlung äußerte ein Prozessbeteiligter draußen, er habe vom Angeklagten ein Zwinkern erhalten, was als Provokation empfunden wurde.


Text: TALNEWS | Leon Wagemann 

Quelle: Reporter und Journalist von TALNEWS im Gericht 

Zeitangaben ohne Gewähr!

Veröffentlicht: 07.10.2026 | 18:15 



Der Fall Alexander K.: Rückkehr vor Gericht – TALNEWS berichtet am 07. Oktober erneut aus dem Gerichtssaal

Morgen, am Mittwoch, den 7. Oktober 2026, nimmt die Redaktion TALNEWS die Berichterstattung über den Prozess gegen Alexander K. am Landgericht Düsseldorf wieder auf. Der Fall, der bundesweit unter der Bezeichnung „Maschsee-Mord“ Bekanntheit erlangte, hat durch neue Vorwürfe und laufende Verhandlungen eine erneute juristische Dimension erhalten. TALNEWS wird direkt vor Ort das Geschehen verfolgen und die Leser über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.

Hintergrund und bisheriger Gang des Verfahrens


Im Zentrum des aktuellen Prozesses stehen schwere Vorwürfe, die sich auf den Zeitraum nach der Haftentlassung des Angeklagten beziehen. Alexander K. war im Jahr 2013 vom Landgericht Hannover wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Er hatte im Jahr 2012 eine Frau getötet, den Körper zerstückelt und die Teile im hannoverschen Maschsee entsorgt. Da das Gericht damals eine schwere Persönlichkeitsstörung sowie Drogen- und Alkoholmissbrauch feststellte, wurde der Täter als vermindert schuldfähig eingestuft, weshalb keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wurde. Nach vollständiger Verbüßung seiner Strafe kam der Angeklagte im Sommer 2025 auf freien Fuß.


Anfang Januar 2026 wurde Alexander K. am Düsseldorfer Hauptbahnhof erneut festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung zum Nachteil seiner damaligen Lebensgefährtin vor. Die mutmaßlichen Taten sollen sich in den Wochen vor der Festnahme in Düsseldorf ereignet haben. Während der bisherigen Verhandlungstage, die im September 2026 begannen, schilderte unter anderem die betroffene Zeugin in emotionalen Aussagen die Vorfälle. Der Angeklagte seinerseits hat die Vorwürfe zu Prozessbeginn vollumfänglich bestritten und seine Unschuld beteuert.


Ausblick auf den morgigen Verhandlungstag


Mit der Fortsetzung der Hauptverhandlung am 7. Oktober 2026 steht die Beweisaufnahme im Fokus. Das Gericht prüft weiterhin die Aussagen der Beteiligten sowie die spurentheoretischen und medizinischen Gutachten, um den genauen Ablauf der Ereignisse zu rekonstruieren.


Für den Prozess gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil ist Alexander K. als unschuldig zu betrachten. Die TALNEWS-Redaktion ist morgen ab den frühen Morgenstunden im Gericht und wird im Laufe des Tages detailliert über die Aussagen, Anträge und Entwicklungen im Gerichtssaal berichten.


Text: TALNEWS
Quelle: Journalist von TALNEWS vor Ort

Veröffentlicht: 06.10.2026 | 16:20


TALNEWS war zur Gast bei Maren Giertz, sieh dir das Video Live gerne an und lasst ein Kommentar und ein Like da.


Videoquelle; Youtube: @MarenGiertz

Einleitung & Rahmenbedingungen: vom Verhandlungstag Donnerstag: 17.09.2026

Im Folgenden ist der chronologische Ablauf des Verhandlungstages dokumentiert:


  • 09:20 Uhr: Beginn der Einlasskontrollen vor dem Verhandlungssaal.


  • 09:31 Uhr: Der Sohn des ersten Opfers aus dem Jahr 2012 betritt sichtbar angespannt den Saal.

 

  • 09:50 Uhr: Der Angeklagte betritt den Gerichtssaal.

  • 09:51 Uhr: Die Vorsitzende Richterin eröffnet offiziell die Hauptverhandlung.

  • 09:55 Uhr: Die Zeugin und mutmaßliche Geschädigte Marlene N. (34) wird per Videochat aus einem anderen Gerichtssaal zugeschaltet und von der Richterin belehrt. Sie schildert, dass sie den Angeklagten über die Plattform TikTok kennengelernt hat und es zwischen August und Juni zu 25 Treffen kam. Trotz eines von ihm geteilten Videos über seine Haftentlassung habe sie den Kontakt gesucht. Nach anfänglichen Spaziergängen und Videochats lud sie ihn im Juli 2025 zu sich ein, woraufhin er bei ihr wohnen blieb. Dabei beschreibt sie sich als stark nervös.

  • 10:04 Uhr: Die Zeugin berichtet über den Alltag und schildert einen massiven Alkoholkonsum des Angeklagten von drei bis vier Wodkaflaschen (à 0,7 Liter) täglich sowie eine Tablettenabhängigkeit. Sie erwähnt zudem ihre eigenen Schlafstörungen und äußert das Zitat: „Die Gruppe macht ihn kaputt“, womit sie die TikTok-Community des Angeklagten meint.

  • 10:06 Uhr: Schilderung des ersten Vorfalls vom 22. Dezember 2025. Nach Wortgefechten soll der Angeklagte sie vom Bett gestürzt, sich auf ihren Bauch beziehungsweise Unterleib gesetzt und sie mit den Händen festgehalten sowie gewürgt haben.

  • 10:18 Uhr: Auf gezielte Nachfrage der Richterin präzisiert die Zeugin, dass sie schlecht Luft bekommen, jedoch nicht das Bewusstsein verloren habe. Sie räumt ein, ihm zu diesem Zeitpunkt verziehen und sich teilweise selbst die Schuld gegeben zu haben, da sie ihn geliebt habe. Im Nachgang fertigte sie Beweisbilder an und schickte diese an die Mutter des Angeklagten, um sie über die Situation zu informieren; die Polizei wurde zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeschaltet, jedoch riet die Mutter zu Schritten. Es stellt sich heraus, dass das Paar die Weihnachtstage nach einem Telefonat gemeinsam bei der Familie verbrachte.

  • 10:25 Uhr: Nach einer kurzen, fünminütigen Unterbrechung aufgrund der emotionalen Belastung geht die Zeugin auf den zweiten Vorfall ein. Dieser wird in der Aktenlage auf den 1. Januar 2026 datiert, während die Zeugin in einer E-Mail vom April an ihre Rechtsvertretung den Zeitraum vom 27. bis 28. Dezember 2025 genannt hatte. Der Angeklagte soll gewusst haben, dass sie Kontakt zu ihrem Ex-Freund hielt. Er drängte sie vom Sofa, durchtrennte das Telefonkabel des WLAN-Routers und versuchte, ihr Mobiltelefon per Fingerabdruck zu entsperren. Als sie die Hand wegzog, setzte er sich auf sie und griff nach Werkzeugen – einer Säge sowie einer Sägenschlinge –, um laut ihrer Aussage ihren Daumen abzutrennen, wodurch sie eine Schnittverletzung erlitt. Die Werkzeuge lagen auf einem Sideboard, auf dem sich auch mehrere Messer befanden.

  • 10:40 Uhr: Nach massiven Beleidigungen durch den Angeklagten flüchtet die Zeugin in einem unbeaufsichtigten Moment ins Badezimmer. Da die Tür mangels Schlüssel nicht von innen verschlossen werden kann, bricht der Angeklagte sie gewaltsam auf, packt die Zeugin, fesselt ihre Hände mit einer Bademantelschlaufe an der Duschstange, schlägt mehrfach auf sie ein und lässt über einen längeren Zeitraum (geschätzt zwischen 30 Minuten und einer Stunde) kaltes Wasser auf sie laufen. Während der Handlungen habe sie aus Angst vor einer Eskalation bewusst keinen Widerstand geleistet.

  • 10:52 Uhr: Beobachtung im Saal: Der Angeklagte verfolgt das Geschehen mit verschränkter Körperhaltung, zeigt ein lässiges Auftreten und blickt demonstrativ um sich. Die Polizei dokumentierte die Verletzungen später am 10. Januar 2026.

  • 11:05 Uhr: Die Zeugin schildert, dass sie nach der Tat das Gespräch mit ihrem Ex-Freund suchte und die Polizei verständigte, woraufhin ihr Mobiltelefon beschlagnahmt wurde. Die Richterin legt Bildmaterial vor, das Gesichtsverletzungen und Hämatome nach dem Vorfall in der Dusche sowie Verletzungen an der Hand zeigt. Die Zeugin beschreibt ihren heutigen gesundheitlichen und beruflichen Zustand als schwer belastend und gab an, im Mai ihre Arbeitsstelle verloren zu haben.

  • 11:15 Uhr: Die Richterin präsentiert weitere Aktenfotos sowie Aufnahmen der mutmaßlichen Tatwerkzeuge (darunter eine blaue Säge und eine Sägenschlinge). Die Zeugin bestätigt die Vorhalte, wobei es zu leichten Abweichungen bezüglich der genauen Reihenfolge der eingesetzten Werkzeuge im Vergleich zu ihren polizeilichen Aussagen kommt.

  • 11:22 Uhr: Beginn der größeren Mittagspause bis 12:45 Uhr.

  • 12:51 Uhr: Nach Wiederaufnahme der Sitzung und erneuter Videoschaltung werden weitere Asservate (Äxte, Medikamente und Sägeblätter) erörtert, mit denen der Angeklagte sie nach Aussage der Zeugin habe einschüchtern wollen.

  • 13:24 Uhr: Die Richterin ermahnt den Angeklagten, der während der Vernehmung die Augen geschlossen hält und eine unaufmerksame Sitzhaltung einnimmt. Die Zeugin bekräftigt erneut ihre emotionale Zerrissenheit und die Verbundenheit zum Angeklagten in dieser Phase.

  • 13:41 Uhr: Der Staatsanwalt befragt die Zeugin zum Konsumverhalten des Angeklagten. Sie bestätigt dessen Alkohol- und Tablettenabhängigkeit sowie den täglichen Konsum von hochprozentigen Spirituosen. Auch ein früherer Drogenkonsum und die Einnahme von Substitutionsmitteln werden thematisiert. Der anwesende psychiatrische Sachverständige stellt detaillierte Fragen zu möglichen Wahrnehmungsstörungen, Halluzinationen oder Auffälligkeiten im Alltag.

  • 14:01 Uhr: Kurze Zwischenpause von etwa 20 Minuten.

  • 14:27 Uhr: Der Verteidiger übernimmt die Befragung der Zeugin. Im Fokus stehen Details zum persönlichen Umfeld, frühere Aussagen sowie Chatverläufe mit Dritten (darunter eine TikTok-Anhängerin namens Kati). Der Verteidiger konfrontiert die Zeugin mit Widersprüchen, Erinnerungslücken und dem genauen zeitlichen Ablauf.

  • 14:40 Uhr bis 15:11 Uhr: Es folgen vertiefende Fragen zur Beweisaufnahme, insbesondere zur Beschaffenheit der Badezimmertür, zum Fehlen von Blutspuren an den sichergestellten Werkzeugen und zu den genauen Tatzeitpunkten. Während der Befragung durch die Verteidigung schüttelt der Angeklagte wiederholt den Kopf.

Der zweite Verhandlungstag war somit maßgeblich von der ausführlichen und emotional stark belastenden Vernehmung des mutmaßlichen Opfers geprägt, in deren Rahmen die Vorwürfe umfassend beleuchtet und von der Verteidigung kritisch hinterfragt wurden. Der Prozess wird fortgesetzt.


Text: TALNEWS
Quelle: Journalist von TALNEWS vor Ort

Zeitangaben ohne Gewähr!

Veröffentlicht: 17.09.2026 | 22:45

Angekündigte Prozess Termine:


  1. Dienstag: 15.09.2026 (Vorbei!)
  2. Donnerstag: 17.09.2026 (Vorbei!)
  3. Mittwoch: 07.10.2026 (Anstehend)
  4. Dienstag: 13.10.2026
  5. Weitere folgen...

Der aktuelle Gewaltprozess und die Vorwürfe in Düsseldorf

Nur rund ein Jahr nach seiner Entlassung steht der mittlerweile 38-jährige Alexander K. nun erneut vor Gericht, wobei die Anklage der Staatsanwaltschaft am Landgericht Düsseldorf von extremen Gewalttaten gegenüber seiner neuen Partnerin ausgeht, die er über das Internet kennengelernt hatte. Den schweren Vorwürfen zufolge soll K. die Frau über den Jahreswechsel 2025/2026 in der gemeinsamen Wohnung massiv misshandelt, gewürgt und mit den Worten bedroht haben, er hätte sie lieber umbringen sollen. Nachdem das Opfer eine Sprachnachricht an ihren Ex-Freund verschickt hatte, soll der Angeklagte sie eingesperrt, körperlich attackiert und mit einer Säge bedroht haben. Besonders schwer wiegt der Vorwurf des Waterboardings, bei dem er die Frau im Badezimmer an die Duscharmatur gefesselt und ihr rund eine halbe Stunde lang kaltes Wasser über den Kopf laufen gelassen haben soll, bevor er schließlich am Düsseldorfer Hauptbahnhof im Besitz mehrerer Messer festgenommen wurde. Im aktuellen Prozess, der im September 2026 vor dem Düsseldorfer Landgericht startete, drohen dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit. Zum Auftakt des Verfahrens wies Alexander K. in einer ausführlichen Einlassung sämtliche Anschuldigungen entschieden von sich und deklarierte die Vorwürfe als eine gezielte Intrige seiner Ex-Freundin, die ihn psychisch ruinieren und seine im Netz aufgebaute Community zerstören wollte. Während das Gericht in den kommenden Verhandlungstagen die Glaubwürdigkeit des Opfers und die Aussagen weiterer Zeugen intensiv prüft, wirft der Fall drastische Fragen zum Umgang mit verurteilten Gewaltttätern nach ihrer Entlassung und zum Schutz potenzieller Opfer auf.

Prolog: Die Bluttat von 2012 und der Weg durch den Strafvollzug

Der Kriminalfall um den sogenannten Maschsee-Mörder Alexander K. hat die deutsche Öffentlichkeit über ein Jahrzehnt hinweg tief erschüttert, beginnend im Oktober 2012, als der damals 25-jährige Täter in Hannover ein grauenhaftes Verbrechen an einer 44-jährigen Prostituierten beging, nachdem diese sich nach den Ermittlungen der Justiz über seine rechtsextremen Ansichten lustig gemacht hatte, woraufhin K. die Frau erstach, ihre Leiche gewaltsam zerstückelte und die sterblichen Überreste in den hannoverschen Maschsee warf. Das Landgericht Hannover verurteilte ihn im Jahr 2013 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und ordnete zugleich die Unterbringung im Maßregelvollzug an, da Gutachter bei ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung sowie massiven Alkohol- und Drogenmissbrauch attestierten, weshalb er als vermindert schuldfähig eingestuft wurde und einer lebenslangen Strafe entging. Nach seiner Verlegung aus der geschlossenen Psychiatrie in den regulären Strafvollzug im Jahr 2021 lief seine Haftstrafe Ende Mai 2025 schließlich vollständig aus, womit K. trotz heftiger Warnungen von Opferangehörigen, die ihn als unberechenbare Gefahr anprangerten, auf freien Fuß kam und in der Folge durch provokante Auftritte auf Social-Media-Plattformen wie TikTok auffiel.