Anpassung um 4,5% der Pflegesätze in Wuppertal: Eine Herausforderung für Angehörige

Die Alten- und Pflegeheime in Wuppertal bieten eine wichtige Dienstleistung für die ältere Bevölkerung, und die finanziellen Rahmenbedingungen sind ein entscheidender Aspekt für die Bewohner und deren Angehörige. In Wuppertal gibt es jedoch Unterschiede in den Jahresentgelten der städtischen Alten- und Pflegeheime, die zu Verwirrung führen können. Dieser Artikel beleuchtet die unterschiedlichen Zahlen, die von den Heimen selbst und dem Stadtrat der Stadt Wuppertal festgesetzt werden sollen .

Laut den aktuellen Daten, die ab dem 1. Januar 2024 gelten, variieren die Jahresentgelte für die Pflegegrade und Einzelzimmer in den verschiedenen Alten- und Pflegeheimen in Wuppertal erheblich. Die Gebühren für einen Pflegegrad 2 (EZ, 30,42 Tagen) zeigen die folgende Differenzierung:



Zahlen im Jahr 2024 Vergleich


Zum 1. Januar 2024 betragen die Jahresentgelte der verschiedenen Altenheime in Wuppertal folgende Beträge:

Neviandstraße: 3.406,36 €
Vogelsangstraße: 3.496,41 €
Am Diek: 3.959,70 €
Hölkersöhde: 3.491,54 €
Wuppertalerhof: 3.489,71 €
Heinrichhauserstraße: 3.102,77 €

Quelle: Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal Leistungen und Heimentgelte

Laut den aktuellen Daten, die ab dem 1. Januar 2025 gelten sollen, variieren die Jahresentgelte für die Pflegegrade und Einzelzimmer in den verschiedenen Alten- und Pflegeheimen in Wuppertal erheblich. Die Gebühren für einen Pflegegrad 2 (EZ, 30,42 Tagen) zeigen die folgende Differenzierung:




Aktuelle Zahlen im Vergleich


Ab dem 1. Januar 2025 bis 31.03.2025 betragen die Jahresentgelte der verschiedenen Altenheime der Stadt Wuppertal folgende Beträge (Zahlen vom Stadt Rat) :

Neviandstraße: 4.217,73 €
Vogelsangstraße: 4.222,90 €
Am Diek: 4.643,61 €
Hölkersöhde: 4.222,30 €
Wuppertalerhof: 10.055,64 €
Heinrichhauserstraße: 3829,57 €
Quelle: Stadt Wuppertal / Stadt Rat: Leistungen und Heimentgelte
Der Rat der Stadt Wuppertal hat gemäß § 4 der Betriebssatzung für die Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal beschlossen, die Pflegesätze, auch Heimentgelte genannt, neu festzusetzen. Diese Entscheidung betrifft den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.01.2025, in welchem der einrichtungseinheitliche Eigenanteil und der daraus abgeleitete Pflegesatz angepasst werden. Die Betriebsleitung der Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach dem 8. Kapitel des SGB XI Verhandlungen mit der zuständigen Pflegekasse sowie dem Träger der Sozialhilfe geführt. Diese Gespräche führten zur Schaffung einer Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden Vergütungsvereinbarung, die aufgrund der Erhöhung der Pflegesachleistungen notwendig wurde. Ab dem 01.01.2025 werden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben, was eine Neuberechnung der Eigenanteile und Pflegesätze erforderlich macht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die dringende Frage, ob sich Angehörige die ansteigenden Kosten für einen Pflegeplatz in den städtischen Alten- und Pflegeheimen in Wuppertal noch leisten können. Aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2024 zeigen, dass ein Einzelzimmer mit Pflegegrad 2 durchschnittlich 3.500,00 Euro kostet. Mit der geplanten Anhebung zum 01.01.2025 bis zum 01.03.2025 wird ein Anstieg um rund 4,5 Prozent erwartet, was zusätzliche Kosten von knapp 600 Euro bedeutet. Dies wirft ernsthafte Bedenken auf, ob die finanziellen Belastungen für die Familien tragbar bleiben, und könnte zu einer erheblichen Herausforderung für viele Angehörige werden, die für die Pflege ihrer Liebsten aufkommen müssen.


Text: Leon Wagemann
Quelle: Stadt Wuppertal / Stadt Rat: Leistungen und Heimentgelte